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personalizedlearning.ch
Carmen Graemiger, lic.phil.
Fachpsychologin für Kinder- und Jugendpsychologie, FSP
Praxis für Personalisiertes Lernen, 8127 Forch
Tel.: 079 786 00 69
Dyslexie- und Dyskalkulie-Abklärungen
Kinder - Jugendliche - Erwachsene
Frequently asked Questions
Wann erhalte ich einen Nachteilsausgleich?
Bei einer diagnostizierten und attestierten Dyslexie oder Dyskalkulie von einer anerkannten Fachstelle. (Siehe dazu auch die Richtlinien der jeweiligen Schule/Institution an)
Wie lange ist ein Attest gültig?
In der Regel ist ein Attest 2-3 Jahre gültig.
Oft verlangen die Schulen bei Beginn einer Schulstufe ein Attest, das dann bis am Ende der Schulstufe die Gültigkeit beibehält.
Wie sollten die Massnahmen für die Umsetzung des Nachteilsausgleichs formuliert werden?
Die häufigste Massnahme bei einer Dyslexie oder Dyskalkulie ist die Zeitzugabe. Nicht allen Betroffenen nützt dies aber. Deshalb ist es wichtig, bei der Erstellung des Attests und der Formulierung der empfohlenen Massnahmen für die Umsetzung des Nachteilsausgleichs spezifisch auf die Bedürfnisse des Betroffenen einzugehen.
Eine sorgfältige Abklärung hilft dabei, Ausserdem wissen die Betroffenen meistens ganz genau, was ihnen helfen könnte.
Weiter sollte die Auflistung der Massnahmen so prägnant wie möglich gehalten werden, bloss die relevanten sollten erwähnt werden.
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Welche Massnahmen gibt es bei der Dyslexie?
Siehe dazu die Tabelle vom Verband Dyslexie Schweiz (VDS):
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Welche Massnahmen gibt es bei der Dyskalkulie?
Bei der Dyskalkulie müssen die Massnahmen nicht bloss auf die Bedürfnisse des Betroffenen ausgerichtet werden, sondern auch noch auf die Klassenstufe. Siehe dazu Text und Tabelle:
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Wer bestimmt welche Massnahmen wie umgesetzt werden?
Die Schule/Institution in Zusammenarbeit mit den Betroffenen. Nicht alle Massnahmen können überall umgesetzt werden
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