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Dyslexie: Erkennen, Fördern und Nachteilsausgleich

Definition

Die WHO definiert Dyslexie (Lese- und Rechtschreibstörung (LRS) oder Legasthenie) in ihrer internationalen Klassifikation ICD-10 als eine umschriebene Entwicklungsstörung schulischer Fertigkeiten. Die Diagnose wird gestellt, wenn die Werte der Leistungen im Lesen und der Rechtschreibung stark unterhalb des Niveaus liegen, das aufgrund des Alters und der allgemeinen Intelligenz zu erwarten wären. Es besteht eine Diskrepanz zwischen Intelligenz und Fertigkeiten. Die Dyslexie darf nicht durch organische Störungen (Seh-, Hör-, oder neurologische Krankheit) bedingt sein. Auch eine unterdurchschnittliche oder sehr niedrige Intelligenz schliesst eine Dyslexie aus.


Auswirkungen

Das Erlernen von Lesen und Schreiben in den ersten Jahren der Primarschulzeit ist absolut wichtig. Gelingt dies nicht in einem guten Mass, dann ist oft die ganze Schulzeit betroffen: Das Lernen durch Lesen, das Verstehen von geschriebenen Aufgabestellungen und das Ablegen von schriftlichen Prüfungen ist davon beeinträchtigt.

Für die Betroffenen ist Dyslexie eine starke Behinderung, mit der sie fertig werden müssen. Förderung, Hilfsmittel und Nachteilsausgleich können eine Erleichterung bringen, die Unsicherheit aber bleibt oft. Deshalb ist es wichtig, möglichst früh hinzuschauen, abzuklären und zu fördern, aber auch Verständnis entgegenzubringen.


Entstehung

Die Gründe für die Entstehung einer Dyslexie sind unterschiedlich und können nicht genau definiert werden. Es handelt sich um eine Sprachverarbeitungsstörung, wobei gewisse Schwächen eine Rolle spielen können:

· Schwäche der auditiven Speicher- und Merkfähigkeit: Defizite in der Lautdifferenzierung verringern die phonemanalytischen Kompetenzen (Phonologische Bewusstheit); diese ist für die Übertragung von einem Laut in die alphabetische Schrift wichtig.

· Schwäche der visuell-räumlichen Merkfähigkeit: Lage-Raum Zuordnung und das Erkennen von Wortbildern wird dadurch reduziert.

· Schwäche der Feinmotorik

· Psychische Faktoren können die Entstehung einer Dyslexie zu begünstigen: ADS (Aufmerksamkeitsdefizitsstörung), vermindertes Selbstwertgefühl, Leistungsängste

Ein vermindertes Selbstwertgefühl und Leistungsängste können aber auch die Folge einer Dyslexie sein.


Erkennen und Fördern

Der Kindergarten ist darauf ausgerichtet, alle Sinne der Kinder so zu fördern, dass sie beim Übertritt in die 1. Klasse ein möglichst problemloses Erlernen der Kulturtechniken ermöglichen. Spiele, Reime, Lieder, Silbenklatschen, Auswendiglernen, Formen und Farbzuordnungen, Raumlageorientierung wird alles spielerisch und altersgerecht unterrichtet. Kinder mit stärkeren Defiziten neigen dazu, genau die Übungen zu vermeiden, die auf sie zugeschnitten wären. Da ist es wichtig, dass diese Kinder liebevoll, aber doch hartnäckig ermutigt werden, auch solche Übungen und Spiele in Angriff zu nehmen und dranzubleiben.

Mühe beim Erlernen von Kinderreimen oder Liedertexten können auf eine auditive Schwäche hinweisen. Weiter sollten Kinder, die Probleme mit der Raumwahrnehmung und -zuordnung haben, beobachtet und gefördert werden.

Bei stärkeren und länger andauernden Defiziten sollte an eine Abklärung (Schulpsychologischer Dienst, logopädische oder psychomotorische Abklärung) gedacht werden und entsprechende Therapien eingeleitet werden. Eingehende Abklärungen beim Ohrenarzt und Augenarzt sollten immer auch erfolgen, um eine Hör- oder Sehbehinderung auszuschliessen.

In der Primarschule fallen Dyslexie-Betroffen durch ihr stark verlangsamtes Lesen auf; teilweise wird lange noch lautierend oder stockend gelesen. Durch das langsame Lesen geht der Inhalt des Textes verloren. Wichtig hierbei ist, möglichst früh motivierend und fördernd zu wirken, so dass bald ein gutes Tempo beim Lesen erreicht wird.

Beim Üben ist zu berücksichtigen, dass tägliches Lesen von einigen wenigen Sätzen mehr bringt als hin und wieder einen längeren Text zu lesen. Auch wenn die Lesefertigkeit mit den Jahren zwar verbessert wird, hinkt sie beim Dyslexie-Betroffenen den anderen Fertigkeiten hinterher und beeinträchtigt das Lernen insgesamt.

Beim Schreiben ist anfänglich die lautgetreue Wiedergabe von Wörtern erschwert, und später werden übermässig viele Fehler in der Orthografie produziert. Teilweise werden im gleichen Text bei denselben Wörtern unterschiedliche Fehler gemacht, wobei vor allem die Menge der Fehler auffällig ist.

Dyslexie-Betroffene mit einer überdurchschnittlichen Intelligenz werden oft erst in der 5. und 6. Klasse oder in der Oberstufe erkannt. Ihre Lese- und Schreibfertigkeiten insgesamt werden im Vergleich zu den Altersgenossen nicht als schwach empfunden. Durch ihre hohe Intelligenz überzeugen solche Schüler und Schülerinnen durch Aufbau und Inhalt ihrer Texte. Bezüglich der Orthographie aber weichen ihre Leistungen stark vom persönlichen kognitiven Potenzial ab, was vor allem auch ihre Ergebnisse bei Prüfungen in Fremdsprachen beeinträchtigt. Beim Übergang in weiterführende Schulen fallen diese schlechten Lese- und Rechtschreibeleistungen plötzlich ins Gewicht. Eine Abklärung bringt hier Klarheit, und mit Förderung und einem Nachteilsausgleich lässt sich dann doch eine adäquate Schulkarriere schaffen.


Abklärung der Dyslexie

Bei Verdacht auf eine Dyslexie sollte ab der zweiten Klasse eine eingehende Abklärung beim Schulpsychologischen Dienst erfolgen. Neben der Erhebung des Leistungsstandes beim Lesen und Schreiben werden die kognitiven Fähigkeiten gemessen, um die bestehende Diskrepanz zu messen. Das ermittelte Stärken-Schwächen-Profil der kognitiven Fähigkeiten erlaubt die vorhandenen gutfunktionierende Kanäle der Informationsvermittlung der Kinder für die Fördermassnahmen zu nutzen. Mit allen Beteiligten sollten die Fördermassnahmen und der Nachteilsausgleich erarbeitet werden, die auf die spezifischen Bedürfnisse des Betroffenen zugeschnitten ist. Dyslexie-Betroffene dürfen nicht noch zusätzlich mit nicht zielführenden Interventionen ermüdet werden.


Nachteilsausgleich

Eine Dyslexie berechtigt laut Behindertengesetz, dass die Betroffenen einen Nachteilsausgleich (NTA) erhalten, welcher gewährleistet, dass Betroffene den Nachteil, den sie durch die dyslexiebedingte Behinderung erfahren, ausgleichen können. Die Massnahmen werden auf die Bedürfnisse zugeschnitten und vor allem bei Prüfungen entsprechend umgesetzt. Meistens wird mehr Zeit gewährt, persönliche technische Hilfsmittel werden erlaubt, oder die Prüfungen werden anders gestaltet (in mehreren Etappen oder in einer alternativen Präsentation der Aufgabestellung (visuell-auditiv)). Die Massnahmen sollten aber auch immer fair, angemessen, vertretbar und andern Schülern und Schülerinnen gegenüber kommunizierbar sein.

Alle Schulen und Ausbildungsstätten, von der Primarschulen bis zur Universität, gewähren bei einer Dyslexie-Diagnose den Nachteilsausgleich.


Carmen Graemiger, lic.phil.

Fachpsychologin für Kinder- und Jugendpsychologie FSP



(Artikel ist im Magazin: querlesen 1_21 erschienen mit Gestaltung von der Millefeuilles AG)

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